Wien Wirklich
Dein Wien Lexikon
← Zurück zum Register

dasHoibgeschberrä

Aussprache folgt

Wiener Recht & Gerichtsbarkeit
  1. 1

    (wörtlich)„halbgesperrter Gefängnisbereich“

  2. 2

    Vernehmungszone, Besprechungszone in Gefängnissen (zur Einvernahme von Häftlingen durch Richter, Rechtsanwälte und Sachverständige)

  3. 3

    Das Halbgesperre ist ein abgegrenzter Bereich in einer Justizanstalt, der von autorisierten Personen wie Richtern, Rechtsanwälten oder Sachverständigen betreten werden darf, um Einvernahmen, Besprechungen oder Verhandlungen mit Häftlingen durchzuführen. Die Hauptfunktion des Halbgesperres besteht darin, eine sichere, aber zugängliche Umgebung für juristische Gespräche oder Vernehmungen zu bieten, die nicht in den streng bewachten Bereichen der Haftanstalt stattfinden müssen. Der Bereich des Halbgesperres dient somit als Raum für rechtliche und offizielle Besprechungen.